Mo - Do: 7:30 - 16:00 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
Sa & So: Geschlossen
Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine neue, klimafreundliche und effiziente Heizung ersetzen wollen, können Sie von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes profitieren. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG), das den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend macht. Damit soll die Energiewende im Gebäudebereich vorangetrieben und die Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Die BEG EM fördert den Einbau von Erneuerbaren Heizungen wie Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen oder Biomasseheizungen mit Zuschüssen, die bei der KfW beantragt werden können. Die Fördersätze liegen je nach Anlagentyp zwischen 30% und 70% der förderfähigen Kosten. Außerdem fördert die BEG EM Effizienz-Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung mit Zuschüssen, die beim BAFA beantragt werden können.
In Kombination mit einer Wärmepumpe sind somit bis zu 33.500,00€ Förderung möglich!